Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und aus zwei bis fünf stellvertretenden Vorsitzenden. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.