Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorstand, dem 2. Vorstand, dem Schriftführer, zwei Beisitzern (Geschäftsbereich Verwaltung), dem Kassierer und zwei Beisitzern (Geschäftsbereich Finanzen). Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.