Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Schriftführer und drei Beisitzern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, vertreten gemeinsam. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr als 10.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.