Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus der Vorsitzenden, einer stellvertretenden Vorsitzenden, einer Kassenwartin, einer Schriftführerein sowie bis zu sechs Beisitzern. Die Vorsitzende vertritt den Verein alleine, im übrigen wird der Verein durch zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten.