Vertretungsberechtigt sind mindestens ein Vorstandsmitglied bis maximal fünf Vorstandsmitglieder. Sie vertreten jeweils einzeln. Sind mehrere Vorstandsmitglieder vorhanden, ist für Rechtsgeschäfte, durch die der Verein um mehr als 1.000,00 EUR verpflichtet wird, die Mitwirkung eines weiteren Vorstandsmitglieds erforderlich.