Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es alleine. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten der Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden jeweils einzeln, der Schatzmeister und der Schriftführer vertreten mehrheitlich.