Vertretungsberechtigt sind der 1. und 2. Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer. Jeder vertritt allein. Für Rechtsgeschäfte über Grundstücke und für die Bestellung/Löschung von dinglichen Rechten daran ist die Vertretung durch alle Vorstandsmitglieder erforderlich.