Der Vorstand i. S. des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.