Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem Bereichsleiter Instandhaltung, dem Bereichsleiter Finanzen, dem Bereichsleiter Marketing, dem Bereichtsleiter Verwaltung, dem Schriftführer und mindestens zwei Beisitzern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.