Der Vorstand i.S. des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden (SLG-Leiter), dem Geschäftsführer (stellvertretender SLG-Leiter), dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter dem 1. Vorsitzenden (SLG-Leiter), vertreten.