Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1.Vorsitzenden, dem 2.Vorsitzenden und dem Kassenwart. Sie sind bis zu einem Betrag von 500,00 Euro je Rechtsgeschäft einzelvertretungsberechtigt, im Übrigen wird der Verein vom 1.Vorsitzenden und 2.Vorsitzenden gemeinsam vertreten.