Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende, der Schatzmeister und bis zu zwei Beisitzende. Jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten den Verein gemeinsam. Der 1. und der 2. Vorsitzende sowie der Schatzmeister sind jedoch einzelvertretungsberechtigt, sofern der Wert des Rechtsgeschäfts weniger als 20.000,00 EUR beträgt.