Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassierer. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Rechtshandlungen, die den Verein zu Leistungen von mehr als 500,00 EUR verpflichten, bedürfen der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.