Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt und befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen.