Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende sowie mindestens ein Beisitzer und höchstens fünf Beisitzer. Sie vertreten jeweils einzeln. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von 5.000,00 EUR oder mehr vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.