Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsbefugnis ist gemäß § 26 Abs. 1 Satz 3 BGB wie folgt beschränkt: Zum Abschluss von Geschäften, die den Verein nicht mit mehr als 300,00 Euro belasten, ist der Präsident bevollmächtigt. Für Anschaffungen über 300,00 Euro ist die Zustimmung des Präsidiums erforderlich.