Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Schriftführer und mindestens einem Beisitzer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, vertreten gemeinsam. Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.