Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei, maximal fünf Vorstandsmitgliedern: dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden Finanzen, dem stellvertretenden Vorsitzenden Technischer Leiter und zwei weiteren stellvertretenden Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.