Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzende, dem stellvertretenden Vorsitzende, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind einzelvertretungsberechtigt. Der Schatzmeister und der Schriftführer vertreten gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.