Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften bis zu einem Betrag von über 5.000,00 Euro sind der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende nur gemeinsam mit dem Schatzmeister zur Vertretung befugt. Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.