Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden des Vorstandes, dem stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes, einem Vertreter der röm.-kath. Kirchengemeinde Freiburg-Wiehre-Günterstal, dem verantwortlichen Leiter der Suppenküche und einem weiteren Vorstandsmitglied. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende des Vorstandes oder der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes, vertreten den Verein gemeinsam.