| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder ein stellvertretender Vorsitzender, vertreten gemeinsam. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit nicht mehr als 500,- EUR belasten, sind der Vorsitzende, die beiden stellvertretenden Vorsitzenden oder der Kassenwart einzeln berechtigt. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den oben genannten Verein Betrag von 500,- EUR übersteigen ist ein Mehrheitsbeschluss des Vorstandes erforderlich. Rechtsgeschäfte mit einem Gesamtwert von mehr als 2.500,- EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des gesamten Vorstandes schriftlich erteilt ist. |