Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Sekretär, dem Schatzmeister, dem Präsident-Elect, dem Past-Präsidenten und höchstens zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Präsident und der Schatzmeister sind jeweils einzelvertretungsberechtigt; die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten mehrheitlich.