Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 500,00 EUR wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.