Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, der Stellvertreter sowie der Schatzmeister. Jeweils zwei von ihnen vertreten gemeinsam. Bei der Begründung von Verbindlichkeiten von einmalig oder jährlich unter 500,00 EUR vertreten die Vorstandsmitglieder einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen