Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und bis zu zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Sie vertreten jeweils einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.