Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Schriftführer, dem 1. Beisitzer und dem 2. Beisitzer. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, vertreten.