Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer. Der 1. Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Die weiteren Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 1.000,00 EUR bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstands.