Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus einem Vorstandsteam mit bis zu drei Mitgliedern, einem Schriftführer, einem Kassenwart und aus zwei bis sechs weiteren Vorstandsmitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter ein Mitglied des Vorstandsteams, vertreten den Verein gemeinsam.