Der Vorstand i.S. des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften ab einem finanziellen Umfang von 5.000,00 EUR vertreten mindestens zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.