Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und bis zu zwei weitere Vorstandsmitglieder. Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister sind einzelvertretungsberechtigt. Im Übrigen vertreten die Vorstandsmitglieder mehrheitlich.