Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 3. Vorsitzenden (Finanzen) und dem Pfarrer der evangelischen Kirchengemeinde Wehr und Öflingen. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.