Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Finanzvorstand. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Ab einem Betrag von 500,00 EUR muss der Verein durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder vertreten werden.