Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Sekretär/in, dem/der stellvertretenden Sekretär/in, dem/der Schatzmeister/in und dem stellvertretenden Schatzmeister/in. Der Verein wird durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten.