Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Kassierer, dem Schriftführer und bis zu zwei Beisitzern. Der Vorsitzende, der Stellvertreter und der Kassierer vertreten den Verein jeweils einzeln. Im Übrigen vertreten die Vorstandsmitglieder mehrheitlich.