Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem stellvetretenden Vorsitzenden. Jedes Vorstandmitglied ist einzelvertretungsberechttigt. Zu Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 5.000,00 Euro belasten und der Aufnahme von Krediten, bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung durch Beschluss.