Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende, der Kassenwart und ein weiteres Vorstandsmitglied. Jeweils zwei von ihnen vertreten gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.