Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden (Zunftmeister), dem stellvertretenden Vorsitzenden (stellvertretender Zunftmeister), dem Kassenwart/Schatzmeister (Seckelmeister) und dem Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder - darunter der Vorsitzende (Zunftmeister) oder der stellvertretende Vorsitzende (stellvertretender Zunftmeister) - vertreten gemeinsam.