Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus bis zu fünf Mitgliedern, nämlich dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenverwalter, einem Vertreter in der rk Kirchengemeinde Dreisamtal und einem Vertreter des Elternbeirats des Kath. Kindergartens St. Michael. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, von denen eines der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende sein muss, vertreten den Verein gemeinsam.