Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus bis zu sieben Mitgliedern, nämlich dem Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem zweiten Schriftführer, dem Kassier, dem PRO und dem zweiten PRO. Die Vorstandsmitglieder vertreten den Verein mehrheitlich.