Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorstand, der Schatzmeister und der Schriftführer. Sie vertreten jeweils einzeln. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als 500,00 EUR belasten, ist sowohl der 1. als auch der 2. Vorstand ermächtigt. Rechtshandlungen, die den Verein zu mehr als 500,00 EUR verpflichten, bedürfen der Zustimmung des Vorstands.