Der Vorstand i:S.d. § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem stellvertretenden Schriftführer, dem Kassierer, dem stellvertretenden Kassierer und dem Organisator. Der 1. Vorsitzende und 2. Vorsitzenden vertreten den Verein einzeln. Jedes andere Vorstandsmitglied vertritt den Verein gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied.