Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassierer. Für Rechtsgeschäfte mit einem Wert bis 500,00 EUR ist jedes Vorstandsmitglied einzelvertretungsberechtigt. Für Rechtsgeschäfte mit einem höheren Wert wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. Für Rechtsgeschäfte, die der notariellen Beurkundung bedürfen, bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung.