Der Vorstand i.s.d. § 26 BGB besteht aus drei Mitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Betrag von 1.000,00 EUR übersteigen vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Bei einem Betrag über 3.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.