Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende, der Kassenwart und der Protokollführer. Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende vertreten jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Vorstand kann durch einstimmigen Beschluss dem Vorsitzenden Einzelvertretungsbefugnis erteilen.