Der Vorstand i.S. des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Protokollführer und dem Kassierer. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 100,00 EUR vertreten zwei Vorstandsmitglieder den Verein gemeinsam.