Der Vorstand i.S. des § 26 BGB besteht aus der Ältestenschaft. Die Ältestenschaft besteht aus zwei oder mehr Ältesten. Je ein Ältester vertritt den Verein allein, bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 3.000 EUR wird der Verein durch zwei Älteste gemeinsam vertreten.