Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu zwei 1. Vorständen. Ist nur einer bestellt, vertritt er alleine. Sind zwei bestellt, vertreten sie gemeinsam. Für Rechtsgeschäfte bis zu einem Geldwert von 100,00 EUR ist jedes Vorstandsmitglied einzelvertretungsberechtigt.