Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden (m/w/d), bis zu drei stellvertretenden Vorsitzenden (m/w/d) und dem Kassenwart (m/w/d). Der Vorsitzende vertritt den Verein alleine; die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten den Verein mehrheitlich. Die Vertretungsbefugnis ist dahin beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr als 3.000,00 EUR oder Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert von mehr als 10.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mehrheit des Vorstandes erforderlich ist.