Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem dritten Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Jugendvorsitzenden. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es den Verein allein.